Hausordnung

Hausordnung
Die Hausordnung regelt die Nutzung des Sportstudios. Die Weisungen der Trainer sind unbedingt zu befolgen.
Ein Verstoß gegen die Hausordnung oder wiederholtes Nichtbeachten von Traineranweisungen kann die Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben.

Nutzung des Sportstudios:
Eine Nutzung des Sportstudios ist nur möglich, wenn sich vorher mit Hilfe des Mitgliedsausweises/ Bändchen am PC eingecheckt wurde.
Trainingspläne und Fitness-Checks sind Eigentum des Sportstudios und fallen unter das Datenschutzgesetz.

Wertgegenstände:
Das Sportstudio Montabaur übernimmt keine Haftung für verlorengegangene oder entwendete Wertgegenstände (wie Kleidung , Schmuck, Geld, Schlüssel oder Handys).

Trainingsbekleidung:
Das Trainieren ist nur in sauberer Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen erlaubt. Sollte das Sportstudio durch einen Trainierenden verunreinigt worden sein, hat der Schmutzverursacher diesen auch zu beseitigen.
Aus hygienischen Gründen sollte auf den Bauchmatten, Trainingsbänken, Trainingsgeräten mit Sitzpolster und immer auf der Scott-Bank während der Übungsausführung ein Handtuch untergelegt werden.

Verhalten auf der Trainingsfläche:
Benutzte Geräte sind nach dem Training in den Ausgangszustand zu bringen. Hantelscheiben und Kurzhanteln kommen wieder auf die Ablageständer. Trainingsgeräte sind bei Bedarf von mehreren Personen gleichzeitig zu benutzen.
Ausgeliehene Pulsgurte sind nach dem Training mit Desinfektionsmittel zu reinigen und zum Auslüften im Untersuchungsraum zu hinterlegen!
Die Kardiogeräte sind mit Desinfektionsmittel und den Papierhandtüchern zu reinigen. Das Desinfektionsmittel nicht direkt auf die Geräte sprühen!

Getränke und Speisen:
Das Mitbringen von nichtalkoholischen Getränken in PET-Flaschen oder in Fahrradtrinkflaschen ist ausdrücklich erwünscht.
Das Essen von Obst und Fitnessriegeln ist erlaubt, sollte jedoch ohne Verunreinigungen der Trainingsfläche und Trainingsgeräte geschehen.

Sachbeschädigungen:
Sachbeschädigungen gehen zu Lasten des Verursachers.

Trainingszeiten:
Ist es an gesetzlichen Feiertagen, während Fortbildungen oder während Renovierungsarbeiten dem Sportstudio nicht möglich sich an die Öffnungszeiten zu halten, hat der Trainierende keinen Anspruch auf Schadensersatz.

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